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Bei Umzug Nebenkosten senken

Wie Sie bei Ihrem Umzug Nebenkosten sparen können, erfahren Sie im folgenden Beitrag. Seit 1998 ist der Energie- und Gasmarkt liberalisiert. Private Haushalte haben seitdem die Möglichkeit ohne große Erschwernisse ihren Lieferanten zu wechseln.

Viele Verbraucher haben dies schon erfolgreich durchgeführt, doch ein Großteil der Kunden schreckt immer noch davor zurück. Ein Umzug kann deshalb der richtige Zeitpunkt sein, ausgetretene Pfade zu verlassen. Es ist nämlich nicht so schwer, beim Umzug Nebenkosten zu senken, wie viele vielleicht denken.

Zuerst sollten Sie die AGB ihres derzeitigen Anbieters prüfen, wie die Vertragssituation bei einem Umzug gestaltet ist. Wer Strom oder GAs aus der Grundversorgung bekommt, kann mit Hinweis auf den Auszug mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Verträge, die zeitlich an eine Laufzeit gebunden sind, regeln die Angelegenheit meist mit einer Sonderklausel, die aber möglicherweise eine längere Kündigungsfrist beinhaltet. Allgemein gilt aber, dass Sie nicht gezwungen sind, Ihren alten Vertrag beim Umzug in ein anderes Netzgebiet „mitzunehmen“.

Sofern also keine Verpflichtungen aus dem aktuellen Vertrag bestehen, könne Sie bei Bezug der neuen Wohnung einen neuen Energielieferanten wählen und beauftragen. Wer gleich zu Beginn der Mietzeit nach den neuen Vertragskonditionen beliefert werden möchte, sollte aber frühzeitig mit Vergleichen der Angebote beginnen. Ein Online-Vergleichsportal hilft die große Menge an Angeboten zu reduzieren und das passende Angebot zu finden. Von der Antragstellung bis zur Belieferung können dann aber schon bis zu 6 Wochen ins Land gehen. Wer also frühzeitig plant und das günstigste Angebot wahrnimmt, kann bei seinem Umzug Nebenkosten sparen.

Für den Wechsel benötigt der neue Versorger in den meisten Fällen nur das Einzugsdatum, die zukünftige Stromzählernummer und den Zählerstand. Diesen sollten Sie in ihren Unterlagen gut aufbewahren, damit es nicht zu Problemen bei der Abrechnung kommen kann. Am besten Sie machen ein Foto des Zählers und vermerken gleich auf digitalem Weg das Datum, dann haben Sie sich abgesichert.

Umzugskosten bei der Steuererklärung angeben

Die Umzugskosten können Sie bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten steuermindernd berücksichtigen lassen. Entweder geben Sie eine Umzugspauschale an oder legen einzelne Nachweise vor.

Die Umzugskosten werden steuermindernd anerkannt, wenn dies aus folgenden Gründen gerechtfertigt scheint:

  • Der Umzug wird bei den Werbungskosten anerkannt, wenn Sie aus beruflichen Gründen einen Wohnungswechsel durchführen müssen. Dies ist schon der Fall, wenn sich Ihr Fahrtweg auf über eine Stunde erhöhen würde.
  • Als außergewöhnliche Belastung werden die Kosten anerkannt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen oder durch nicht beeinflussbare äußere Einflüsse (Hochwasser, Naturkatastrophen u.ä.) zum Umzug gezwungen sind.
  • Bei einem Umzug aus privaten Gründen, können Sie ggf. entstandene Handwerkerleistungen steuerlich absetzen.

Sofern der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt, können Transportkosten, Reisekosten, Maklerkosten für die neue Mietwohnung und eine Umzugskostenpauschale für sonstige Umzugskosten angezeigt werden. Dies gilt auch für einen Umzug innerhalb einer Stadt, wenn sich die Fahrzeit bei Hin- und Rückfahrt um eine Stunde verkürzen würde.

Mittels der Umzugskostenpauschale können für das Jahr 2011 Ledige 641 Euro und Verheiratete 1.283 Euro angeben (2012: 657, 1314 Euro). Dieser Betrag erhöht sich um 283 Euro (2012: 289 Euro) für jede weitere im Haushalt des Steuerzahlers lebende Person. Eine Einzelauflistung aller Umzugskosten lohnt sich also nur, wenn Sie in der Summe über der Pauschale liegen.

Umzugskosten können Sie als außergewöhnliche Belastung angeben, wenn für Sie oder Ihre Angehörigen die alte Wohnung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nutzbar ist. Dabei müssen Sie aber beachten, dass Ihre zumutbare Eigenbelastung nach Ihrem Gesamteinkommen berechnet wird. Die Belastung kann je nach Gesamtbetrag der Einkünfte zwischen einem und sieben Prozent liegen. Das heißt, je mehr Sie verdienen, umso höher liegt der Eigenanteil den Sie tragen können und müssen, bevor Sie bspw. Umzugskosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen könnten.

Private Umzüge waren bisher nicht absetzbar. Aber Sie können natürlich beauftragte Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Auch wenn Sie einen Transporter oder Anhänger mieten, können Sie diese Umzugskosten bei der Steuererklärung angeben. Bei selbst durchgeführte Schönheitsreparaturen können Sie die Kosten für das hierfür benötigte Material ebenfalls absetzen.